Es lohnt sich einen genauer Blick darauf zu werfen, was das Sozialamt nicht anrechnen darf oder jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung. Es gibt Sonderregeln beispielsweise für zweckgebundene Leistungen, für Entschädigungen und für Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege.

Es lohnt sich einen genauer Blick darauf zu werfen, was das Sozialamt nicht anrechnen darf oder jedenfalls nicht ohne weitere Prüfung. Es gibt Sonderregeln beispielsweise für zweckgebundene Leistungen, für Entschädigungen und für Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege.